Sowohl bei der Beratung von Unternehmen in der Krise, als auch von Gläubigern, die aufgrund der Insolvenz eines Geschäftspartners einen Forderungsausfall befürchten, sind verschiedene Besonderheiten des Insolvenzrechts zu berücksichtigen. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung ist die Kanzlei Wissel hierfür der richtige Ansprechpartner, um eine optimale Vertretung zu gewährleisten.
Neben unserer Insolvenzverwaltungstätigkeit und der Beratung von Unternehmen in der Krise übernehmen wir auch die Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren.
Engagement, Zuverlässigkeit und die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sind Selbstverständlichkeiten, die Sie von uns erwarten können.
Von den Amtsgerichten Gießen, Wetzlar Marburg und Fritzlar werden wir als Insolvenzverwalter eingesetzt. Dabei ist unsere Hauptaufgabe, dass das Unter-nehmen, das der Schuldner betreibt, bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgeführt wird.
Meldet eine Privatperson eine Insolvenz an, handelt es sich um eine Verbraucher-insolvenz. Bei Eröffnung des Insolvenzver-fahrens werden wir als Insolvenzverwalter durch das zuständige Insolvenzgericht be-stimmt. Wir stellen die Insolvenzmasse fest und verwalten diese.
Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, folgt die Wohlverhaltensphase, mit dem Ziel einer Restschuldbefreiung des Schuld-ners. Als Treuhänder verteilen wir das pfändbare Einkommen des Schuldners an die Gläubiger und berichten regelmäßig an das Gericht.

Wir arbeiten eng mit der Rechtsanwaltskanzlei Diana R. Baunok aus Dortmund zusammen. Warum? Welche Vorteile? ... Lorem ipsum dolor sit amet consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua. At vero eos et accusam et justo duo dolores et ea rebum. Stet clita kasd gubergren, no sea takimata sanctus est Lorem ipsum dolor sit amet.